Montagehinweise
Gesetzliche Bestimmungen zur Montage von automobilen Tönungsfolien
Autotönungsfolien sind wie folgt am Fahrzeug zulässig:
- an den hinteren Seitenscheiben (ab der B-Säule des Fahrzeuges nach hinten)
das Tönen der Heckscheibe ist nur bei vorhandenem zusätzlichen Außenspiegel an der Beifahrerseite
des Fahrzeuges zulässig.
- Bei Fahrzeugen, die innerhalb der Heckscheibe mit einem zusätzlichem Bremslicht ausgestattet sind, ist
die Stelle an der das Bremslicht aktiv wird, folienfrei zu lassen.
Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Ein Verklemmen
bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung oder der Gummidichtung ist unzulässig.
- Typ und Prüfzeichen der verwendeten Folie muss gut lesbar und dauerhaft an jeder am Fahrzeug
verklebten Folie vorhanden sein. Beachten Sie die Hinweise der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG).
Die ABG Urkunde ist im Fahrzeug mitzuführen!
