Dürfen Fahrer und Beifahrerseite getönt werden?
Nein! Ein Anbringen der Folie an den vorderen Seitenscheiben sowie der Windschutzscheibe ist nicht erlaubt. Wer trotzdem die vorderen Scheiben tönt oder tönen lässt, verliert seine Allgemeine Betriebserlaubnis, ebenso seinen Versicherungsschutz und haftet im Falle eines Unfalls in vollem Umfang.Ebenso können Sie bei einer Kontrolle ggf. mit einer sofortigen Stilllegung Ihres Fahrzeuges, 3 Punkten in Flensburg sowie einer Geldstrafe rechnen.
Entgegen vieler Meinungen, auch im Nachbarland Frankreich ist die Tönung der vorderen Scheiben nicht erlaubt!
